Arbeitgebergutscheine sind abgabenfreie Sachzuwendungen. Laut Einkommensteuergesetz bleiben Sachzuwendungen an Mitarbeiter bis zu 44 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Viele Stadt- und Geschenkgutscheinsysteme integrieren deshalb Arbeitgebergutscheine.

Der Turbo für Stadtgutscheinsysteme

Städte und Regionen, die im Rahmen ihrer Kaufkraftbindungsinitiative Arbeitgebergutscheine nutzen, bringen bis zu acht Mal mehr über das Gutscheinsystem gebundene Kaufkraft in Umlauf als Gutschein-Initiativen, die nicht auf Arbeitgebergutscheine setzen.

Durch die seit 1. Januar 2020 geltende Gesetzesänderung in Deutschland erleben zweckgebundene Stadtgutscheine oder Geldkarten wie aufladbare City-Cards einen Schub. Die von Arbeitgebern bisher als Sachbezug genutzten Tankgutscheine oder aufladbaren Kreditkarten, die auch im reinen Online-Handel eingesetzt werden konnten, entsprechen nicht mehr den rechtlichen Vorgaben.