Beschreibung

Arbeitgebergutscheine sind abgabenfreie Sachzuwendungen. Laut Einkommensteuergesetz bleiben Sachzuwendungen an Mitarbeiter bis zu 44 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Viele Stadt- und Geschenkgutscheinsysteme integrieren deshalb Arbeitgebergutscheine.

Der Turbo für Stadtgutscheinsysteme

Städte und Regionen, die im Rahmen ihrer Kaufkraftbindungsinitiative Arbeitgebergutscheine nutzen, bringen bis zu acht Mal mehr über das Gutscheinsystem gebundene Kaufkraft in Umlauf als Gutschein-Initiativen, die nicht auf Arbeitgebergutscheine setzen.

Durch die seit 1. Januar 2020 geltende Gesetzesänderung in Deutschland erleben zweckgebundene Stadtgutscheine oder Geldkarten wie aufladbare City-Cards einen Schub. Die von Arbeitgebern bisher als Sachbezug genutzten Tankgutscheine oder aufladbaren Kreditkarten, die auch im reinen Online-Handel eingesetzt werden konnten, entsprechen nicht mehr den rechtlichen Vorgaben.

Digitale Initiativen, die Arbeitgebergutschein (44 €) anbieten

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Um Kunden und City-Besucher bei der Stange zu halten, greifen Standorte und Werbegemeinschaften auf Loyalty-Programme zurück – von analogen Bonusprogrammen wie via Stempel oder Punktekleben über Cashback- oder Prämienlösungen bis hin zu technisch-konzeptionell anspruchsvollen Verknüpfungen von Aufenthaltsdauer und Parkgebühren.

Digitale Initiativen, die Kundenbindungsprogramm anbieten

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Spendenaktionen sind ein beliebtes Mittel, unternehmerisches Handeln vor dem Hintergrund sozialer, ökologischer oder gemeinwohlorientierter Verantwortung für Kultur und Bildung erscheinen zu lassen. Die sog. Corporate Social Responsibility zeigt sich facettenreich, etwa auch in der Unternehmenskultur selbst, im Führungsstil und bei der Behandlung und Förderung von Mitarbeitern.

Im Kontext digitaler Initiativen wird mitunter ein prozentualer Anteil der Online-Umsätze eines lokalen/regionalen Marktplatzes an lokale Einrichtungen gespendet. So positionieren sich die Akteure im Sinne der regionalen Verantwortung. Der Lozuka in Siegen lässt gar seine Online-Nutzer Vorschläge einreichen und darüber abstimmen, wem der in einem bestimmten Zeitraum gesammelte Spendenbetrag zugute kommen soll. Die Online City Wuppertal wiederum spendete im Laufe des Betriebes des sog. talKONTORS Einnahmen aus dem stationären Verkauf bzw. durch den Verkauf von Geschenkartikeln gemeinnütziger Einrichtungen (z. B. Weihnachtskarten einer Kinderhospizstiftung).

Es sind traditionell gerade auch die inhabergeführten lokalen Einzelhandelsgeschäfte und Interessengemeinschaften, die als Sponsoren oder Spender für örtliche Veranstaltungen und Anlässe in Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen auftreten. Als kooperierende Händlerschaft im Rahmen einer digitalen Initiative lassen sich viele Anknüpfungspunkte finden, die Online-Kommunikation und den Betrieb eines lokalen Online-Marktplatzes mit analogen Werten und Wohltätigkeitsaktionen zu verknüpfen.

Digitale Initiativen, die Spendenaktionen anbieten

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Digitale Initiativen, die Club-Mitgliedschaft anbieten

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Digitale Initiativen, die Digitales Bonussystem (z. B. App) anbieten

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Digitale Initiativen, die Analoges Bonussystem (z. B. Stempelheft) anbieten

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