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Geld für Deutschlands Innenstädte: Aktuelle Förderungen

Nachdem bereits im Jahr 2020 unterschiedliche Sofortprogramme verabschiedet wurden, gibt es aktuell wieder eine Vielzahl an Förderungen. Insgesamt werden 250 Millionen Euro durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bereitgestellt. Darüber hinaus wird die Förderkulisse durch die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer erweitert. Um Ihnen eine Übersicht über die einzelnen Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland zu geben, haben wir einige aktuelle Beispiele im Folgenden für Sie zusammengefasst. 

Bayern: EU-Innenstadt-Förderinitiative

Bayern stellt seinen Städten, Märkten und Gemeinden 36 Millionen Euro aus dem Förderprogramm REACT-EU zu Verfügung. Im Rahmen der EU-Innenstadt-Förderinitiative werden insbesondere Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte gefördert, die schnell umsetzbar und wirksam sind. Neben der Erstellung lokaler Online-Plattformen „als digitaler Zwilling der Innenstädte“ können auch Personalkosten der Gemeinden für den Aufbau und die Pflege eines städtebauliches Innenstadtmanagements bezuschusst werden.

Bayerische Städte, Märkte und Gemeinden können bis 30. September 2021 eine Interessensbekundung bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen. 

Bewerben können sich alle bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden, die mindestens 10.000 Einwohner haben oder die zentralörtliche Funktion eines Mittelzentrums erfüllen.


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Hessen: Sonderprogramm Gaststätten

Mit dem Sonderprogramm Gaststätten gibt es in Hessen einen Förderaufruf durch die WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen). Ziel ist es, die Gastronomie im ländlichen Raum bei dringend erforderlichen Investitionen zu unterstützen. Neben Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen können auch Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) sowie Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug gefördert werden. 

Neben hessische Gaststättenbetriebe können sich auch Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes auf die Förderung bewerben. 

Die Antragsstellung muss bis 17. Oktober 2021 auf dem Online-Portal erfolgt sein. 


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Mecklenburg-Vorpommern: Sofortprogramm „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“

In Mecklenburg-Vorpommern können Städte ab sofort Projekte beim Sofortprogramm „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“ der Landesregierung einreichen. Gefördert werden Citymanagementmaßnahmen, wodurch der Einzelhandel vor Ort  stabilisiert und die Innenstadt belebt werden soll. Ziel ist ein innerstädtischer Erlebnisraum, der neben Besuchern auch Touristen anzieht. 

Die 95 Grund-, Mittel- und Oberzentren in Mecklenburg-Vorpommern können ihren Antrag bis zum 30. September 2021 bei den Geschäftsstellen der Regionalbeiräte einreichen. 


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Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es aktuell eine Vielzahl an Förderprogrammen.

Das Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung richtet sich an Kommunen, die mindestens 10.000 Einwohner haben und eine Funktion als Mittel- oder Grundzentrum inne haben. Gefördert werden Beratungen und Maßnahmenentwicklungen, die das Ziel verfolgen, stadtregionale Kooperationen zu initiieren. Darüber hinaus wird die Entwicklung von Projekten finanziell unterstützt, die die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räumen stärken. 

Interessierte Kommunen können bis 13. Mai 2022 eine Interessensbekundung einschließlich erster Projektideen beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einreichen.


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Das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft und dem Ministerium für Bauen und Umwelt das Sofortprogramm Perspektive Innenstadt (REACT EU) entwickelt. Im Rahmen von sechs Handlungsfeldern sollen die Städte und Gemeinden in Niedersachsen fit für die Zukunft gemacht werden.

Hierfür konnten sich alle niedersächsischen Städte und alle Samt- und Einheitsgemeinden ab 10.00 Einwohnern, die gleichzeitig die Funktion eines Grundzentrums erfüllen, bis 15. Juli 2021 bewerben. Nach Erstellung der Bescheide für die reservierten Förderbudgets müssen die Kommunen von Oktober 2021 bis 30. Juni 2022 Förderungen für gezielte Projekte bei der NBank beantragen.


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Mit dem Förderprogramm Niedersachsen Digital aufgeLaden werden Digitalisierungsberatungen im Einzelhandel durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung gefördert. Förderberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) im Einzelhandel. 

Der Förderantrag muss durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen bis spätestens 28. Februar 2022 bei der NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) eingereicht werden.


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Auf Grundlage des neuen Niedersächsischen Quartiersgesetztes besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur Aufwertung von Quartieren durch sogenannte BIDs (Business Improvement Districts). Hierbei wird die Durchführung von quartiersbezogenen Aufwertungsmaßnahmen durch privaten Initiativen gefördert, wodurch der öffentliche Raum aufgewertet und die Wirtschafkraft vor Ort gestärkt wird.


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Nordrhein-Westfalen: Förderbaustein „Dauerhafte Umnutzung von leerstehenden Ladenlokalen“

Im Rahmen der Städtebauförderung hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen den
Förderbaustein „Dauerhafte Umnutzung von leerstehenden Ladenlokalen“ ins Leben gerufen. 

Hierbei sollen Kommunen und private Immobilieneigentümer bei der dauerhaften Umnutzung von leerstehenden Ladenlokalen, die keine Wiedervermietungsperspektive für Handel und Gastronomie haben, mit konkreten Finanzmitteln unterstützt werden. 

Kommunen können bis 30. September 2021 einen Förderantrag bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung stellen.


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Schleswig-Holstein: Zuschussprogramm „Förderung der Innenstadtentwicklung“

Im Rahmen des Zuschussprogrammes  „Förderung der Innenstadtentwicklung“ des Landes Schleswig-Holstein werden kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, mittelfristig wirkende Konzepte und Strategien sowie die Einrichtung von Projektfonds gefördert. Übergreifendes Ziel ist die Stärkung der Städte und Gemeinden, damit diese ihren vielfältigen Aufgaben als Lebens-, Geschäfts-, Arbeits- und Kulturräume gerecht werden können. 

Neben Ober-, oder Mittel- oder Unterzentren mit Teilfunktion von Mittelzentren und Unterzentren, können auch Gemeinden ab 10.00 Einwohnern einen Antrag einreichen. Darüber hinaus können auch kommunale Unternehmen als Zuwendungsempfänger agieren. 

Die Förderanträge sind bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einzureichen.


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Baden-Württemberg

Nachdem bereits Anfang des Jahres die beiden Förderprogramme „Innenstadtberater“ und „Intensivberatung Zukunft Handel 2030“ im Rahmen des Dialogprojekts „Handel 2030“ ausgeschrieben wurden, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg nun das neue Förderprogramm „Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt“ aufgelegt.

Insgesamt stehen fünf Millionen Euro für das Förderprogramm bereit, das kurzfristig belebende Impulse für die Kommunen und den Einzelhandel vor Ort setzen soll. Das Sofortprogramm besteht aus drei Förderlinien. Neben der Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“ gibt es die Förderlinie „Veranstaltungen“ und „Digitalisierung und Innovation im stationären Handel – Mit Smart Service die digitale Zukunft gestalten“. 

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl (Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“ gibt es die Förderlinie „Veranstaltungen“). Die entsprechenden Förderanträge müssen direkt beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gestellt werden.

Die Förderlinie „Digitalisierung und Innovation im stationären Handel- Mit Smart Services die digitale Zukunft gestalten“ hingegen richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen. Ansprechpartner hierfür ist das „Kompetenzzentrum Smart Services“, das federführend vom Frauenhofer IAO getragen wird.


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Deutschlandweit: Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus

Das Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert investive sowie konzeptionelle Projekte. Diese zeichnen sich durch ihre hohe fachliche Qualität, ihrem überdurchschnittlichen Investitionsvolumen, ihres hohen Innovationspotenzials oder ihrer nationaler und internationaler Wahrnehmbarkeit aus. 

Kommunen sind aufgerufen bis 14. Dezember 2021 für das Förderprogramm geeignete Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.


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Die cima Beratung + Management GmbH als Ihr kompetenter Berater

Als autorisiertes Beratungsunternehmen ist die cima Beratung + Management GmbH Ihr kompetenter Partner im Hinblick auf Förderungen. Je nach Bundesland stellen wir Ihnen einen von unseren Ansprechpartnern vor Ort zur Verfügung, damit Sie gemeinsam mit uns im Förderdschungel den Durchblick behalten. 


Produktblatt „Förderkulisse ‚Innenstadt‘ Niedersachsen“


Geförderte Digitalisierungsberatung: Förderprogramm „Niedersachsen Digital aufgeLaden“


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Autor*in

Verena Birkmann

Verena Birkmann, Jg. 1997, ist Kulturgeographin (Bachelor) und absolviert momentan ihr Master-of-Arts-Studium an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Seit März 2020 arbeitet sie für die CIMA Beratung + Management GmbH insbesondere als Digital-Managerin lokaler Online-Plattformen und als Unterstützung im Projektmanagement. Außerdem ist sie verantwortlich für die redaktionelle Pflege der cima.digital-Wissensdatenbank und schreibt als Autorin für den cima.digital-Blog.

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